Seminar

GELDWÄSCHEPRÄVENTION

Grundlagen - Anforderungen - Praxisbeispiele

29. Oktober 2019 in Frankfurt / Main

Ein Bericht der Münchner Sicherheitskonferenz schätzt das weltweite Geldwäschevolumen für 2018 auf 4,2 Billionen US DOllar, Die entspricht bis zu 5% des weltweiten BIP. Für Deutschland entspräche dies deutlich über 100 Mrd.EUR jährlich. Laut einer anderen Schätzung entfallen davon ca. 20%-30% auf den so bezeichneten Bereich des Nichtfinanzsektors. Obwohl die Gesamtzahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen stark angestiegen ist, kommen aus dem Nicht-Finanzsektor nicht einmal 1% aller Verdachtsanzeigen. Dies könnte zum einen an der Unkenntnis der betreffenden Unternehmen zum anderen aber auch an den geringen Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden liegen. Die Politik hat dieses Problem erkannt und ist dabei Kontrollen zur Einhaltung der Geldwäsche Vorschriften im Nicht-Finanzsektor zu verstärken. Viele betroffene Firmen wurden von dieser Entwicklung überrascht und sind sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen als auch der zu treffenden Maßnahmen stark verunsichert. Das Geldwäschegesetz ordnet dem Nicht-Finanzsektor Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Vermögensverwalter zu. Aber auch Immobilienmakler, Betreiber von Spielbanken und Veranstalter von Glückspielen im Internet sind im Gesetz ausdrücklich genannt. Die größte und auch umsatzstärkste Gruppe der Unternehmen aus dem Nicht-Finanzsektor dürften aber die so bezeichneten Güterhändler sein, die mit hochwertigen, teuren Waren handeln. Hierzu zählen ausdrücklich Juweliere, Kfz-Händler, Kunst- und Antiquitätenhändler aber auch Ebay-Händler, Reisebüros und Möbelhändler. Alle diese Firmen werden durch das Geldwäschegesetz zu besonderen Sorgfaltspflichten und zur Risikovorsorge verpflichtet. Eine Nicht-Beachtung der Geldwäschevorschriften kann daher empfindliche Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. Aber auch die Geldwäsche selbst, kann bei Firmen erheblichen Schaden anrichten.

Agenda

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Seminarinhalte:

  • Theoretische Grundlagen der Geldwäsche
  • Gesetzliche Anforderungen
  • Fallbeispiele zur praktischen Umsetzung
  • Erkennen von Verdachtsmomenten
  • Vorgehen und Pflichten im Verdachtsfall

Seminarziele:

  • Sensibilisierung der Seminarteilnehmer für die Geldwäscheproblematik
  • Vermittlung der Systematik der Geldwäsche
  • Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen und der daraus resultierenden Sorgfaltspflichten
  • Anhaltspunkte zum Erkennen von Geldwäschestraftaten
  • Maßnahmen im Verdachtsfall

Zielgruppe:

Verantwortliche Mitarbeiter, Fach- und Führungskräfte von verpflichteten Unternehmen aus dem Nicht-Finanzsektor. Dies sind unter anderem:

  • Rechtsanwälte und Notare, die an geldwäscherechtlich relevanten Geschäften ihrer Mandanten mitwirken
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Vermögensberater und Vermögensverwalter
  • Immobilienmakler
  • Betreiber von Spielbanken
  • Anbieter und Vermittler von Glücksspielen im Internet
  • Personen die gewerblich mit Gütern handeln (hier insbesondere Handelsunternehmen, die mit hochwertigen und teuren Waren handeln, welche traditionell auch bar bezahlt werden. Z.B., Juweliere, Kfz Händler, Kunst- und Antiquitätenhändler. Aber auch der Möbelhandel, Reisebüros und Ebay Händler waren in der jüngsten Vergangenheit von Geldwäscheaktivitäten betroffen)

Kursdetails

Preise:

  • Mitglieder ACFE German Chapter:  150 EUR
  • Nichtmitglieder:  180 EUR

CPE-Punkte:

Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung werden 4 CPE-Punkte vergeben.

Veranstaltungsdatum:  29. Oktober 2019
Uhrzeit:  12:00 – 17:00 Uhr

Adresse:
Caritasverband Frankfurt e.V.
Alte Mainzer Gasse 10
60311 Frankfurt am Main

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